Vorlage kommt in die Rechtskommission
Freitag, 3. Januar 2025
Ein Gesetzes-Prozess dauert Jahre. Das ist mit dem Gesetz für die gewaltfreie Erziehung nicht anders. Zeit für eine kleine Standortbestimmung.
Wo stehen wir : Der Bundesrat hatte den Auftrag, die vom Nationalrat angenommene Motion Nr. 19.4631 umzusetzen, sprich ein Gesetz zu formulieren, das die gewaltfreie Erziehung im ZGB ausdrücklich verankert. Das Ergebnis geht aus unserer Sicht zu wenig weit. Genaueres finden Sie in unserer Stellungnahme an den Bundesrat.
Kurz : Wir wollen das «Recht auf eine gewaltfreie Erziehung» ausdrücklich im Gesetz verankert sehen; dem Bundesrat genügt es, einzig die Eltern (inkl. Pflegeeltern und Stiefeltern) in die Pflicht zu nehmen; jedoch nicht die ebenfalls erziehungsberechtigten Vertreter:innen von Schulen, KITA's, Heimen, Kirchen etc.
Die Bundesverfassung besagt jedoch in Art. 11, dass Kinder Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit haben. Dieser Anspruch ist allgemein und nicht durch die Elternschaft begrenzt.
Mit einer wie von uns ausdrücklich geforderten Formulierung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung würde der Bundesverfassung (Art. 11) Rechnung getragen und der Motion Nr. 19.4631 auch tatsächlich umgesetzt.
Wie weiter : Am 17. Januar 2025 ist gemäß Sitzungsplanung die Debatte und Beratung in der Rechtskommission des Nationalrates vorgesehen.
Wir wenden uns mit unserem Anliegen in einem Brief an die Kommissionsmitgliedern, um unsere Position zu erläutern.