Bundesrat schwächt das «Recht auf gewaltfreie Erziehung» massiv ab
Montag, 25. November 2019
Die UN-Konvention für die Kinderrechte wird 30 - liebt die Schweiz ihre Kinder?
Am 20. November 1989 nahm die Uno die Konvention für die Rechte des Kindes an. Die Schweiz ratifizierte sie acht Jahre später. Die Umsetzung in der Schweiz harzt. Zwar laufen auf vielen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) intensive Bemühungen, die Konvention umzusetzen, doch es klemmt noch an einigen Stellen. So sind schon mehrere Motionen im Nationalrat gescheitert, die eine gesetzliche Verankerung des Rechtes auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) forderten. Dies, obwohl ein solches Gesetz einer Empfehlung der zuständigen UN-Kommission entspricht. Der Nationalrat bekommt demnächst eine neue Chance: Die Walliser alt CVP-Nationalrätin Géraldine Marchand-Balet* reichte im Juni 2018 erneut eine Motion ein. Darin fordert sie ein Gesetz, wonach körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Massnahmen als unzulässig erklärt werden. Unsere Nachbarn haben damit gute Erfahrungen gemacht. In Deutschland und in Österreich beispielsweise hat das Gewaltniveau seit der Einführung eines entsprechenden Gesetzes deutlich abgenommen.
Philip Jaffé, Direktor des Centre of Childrens Rights der Universität Genf und seit 2018 Mitglied in der UN-Kommission für die Rechte des Kindes, macht eine klare Ansage: «Die Schweiz liebt ihre Kinder. Und wir sind ein reiches Land. Also sollten wir der Welt zeigen, dass die Rechte unserer Kinder Priorität haben.»
* die Motion wurde von CVP-Nationalrätin Christine Buillard-Marbach, FR, mitunterzeichnet und wird nun von ihr in der kommenden Session übernommen.
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